Gastbeitrag: Aufhebungsvertrag – Diese 3 Dinge müssen Sie beachten!

Ein Aufhebungsvertrag beendet den Arbeitsvertrag einvernehmlich. Der Arbeitnehmer muss also nicht mehr arbeiten, der Arbeitgeber kein Gehalt mehr zahlen. Wichtig ist: Anders als bei einer Kündigung müssen beide Seiten zustimmen – also auch der Arbeitnehmer. Oft wird ein Aufhebungsvertrag daher mit einer Abfindung verbunden. Aber Vorsicht: Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Ar­beits­lo­sen­geld und weiteren Nachteilen führen!

Aufhebungsvertrag – was ist das?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die das Arbeitsverhältnis beendet. Der Arbeitgeber kann Sie nicht zwingen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Wenn Sie dem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigen. Und dazu braucht er einen Grund, der auch vor einem Arbeitsgericht standhält. Da Sie beim Aufhebungsvertrag auf wichtige Arbeitnehmerrechte verzichten (z.B. Kündigungsfrist, Kündigungsschutz, Beteiligung eines evtl. Betriebsrats), ist der Aufhebungsvertrag für den Arbeitgeber eine deutlich einfachere Variante zur Beendigung als die Kündigung. Im Normalfall ist er daher auch bereit, für diese Variante zu “bezahlen”. Die Höhe der Abfindung kann also beim Aufhebungsvertrag durchaus höher sein als bei der Kündigung – wenn man klug verhandelt und die Kündigung mit Arbeitsgerichtsprozess als “nächstbeste” Alternative für den Arbeitgeber immer mit berücksichtigt.

Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags

Mögliche Vorteile eines Aufhebungsvertrags

  • Wenn Sie bereits ein neues Jobangebot haben, sind Sie durch einen Aufhebungsvertrag flexibel und können Kündigungsfristen umgehen.
  • Ist das Arbeitsverhältnis für Dich unerträglich, kann ein Aufhebungsvertrag einen kurzfristigen Ausstieg bieten.
  • Du hast zwar keinen Anspruch auf Abfindung, kannst aber eine aushandeln.
  • Die Bedingungen, zu denen Du in der Firma aufhörst, kannst Du mitbestimmen.
  • Durch einen Aufhebungsvertrag kannst Du vielleicht eine verhaltensbedingte oder außerordentliche Kündigung verhindern. Mögliche Kündigungsgründe des Arbeitgebers werden nicht bekannt.
  • Hat Dein Arbeitgeber ein großes Interesse am Aufhebungsvertrag, wird er sich auch bereit erklären, Dir ein gutes Arbeitszeugnis auszustellen.

Mögliche Nachteile eines Aufhebungsvertrags

  • Verzicht auf Vorschriften zum Kündigungsschutz vor unsozialen Kündigungen, keine Anhörung durch den Betriebsrat
  • Kein Kündigungsschutz für Schwangere oder Schwerbehinderte 
  • Wahrscheinliche Sperrzeit beim Ar­beits­lo­sen­geld (Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Ar­beits­lo­sen­geld führen kann, § 159 SGB III)
  • Möglicher Einfluss auf betriebliche Altersvorsorge 
  • Aufenhaltsrechtliche Nachteile, z.B. für Inhaber einer “Blue Card”

Welche 3 Dinge sollten Sie vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages unbedingt beachten?

Sie sollten vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages:

  1. Den Entwurf des Aufhebungsvertrages gründlich lesen und auf inhaltliche Vollständigkeit überprüfen
  2. Wenn eine Abfindung vorgeschlagen wird, die Höhe der Abfindung genau untersuchen (lassen)
  3. Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sollten Sie immer erst einige Tage Bedenkzeit fordern – nie sofort unterschreiben! Sie sollten sich auch einen Experten für Arbeitsrecht hinzuziehen, vor allem, um die oben dargestellten möglichen Nachteile eines solchen Vertrags für Sie besser beurteilen zu können

Weitere Infomationen zu diesen Punkten finden Sie auf den Seiten von AbfindungsHero.de.

Was passiert, wenn kein Aufhebungsvertrag zu Stande kommt?

Zunächst erstmal: Gar nichts. Denn der Arbeitsvertrag besteht erstmal unverändert weiter. Aber in vielen Fällen spricht dann der Arbeitgeber früher oder später eine Kündigung aus. Dann – wichtig – gilt es, unbedingt folgende 3 Dinge zu tun:

  • Zugang Kündigungsschreiben festhalten: Das Datum, an welchem du das Kündigungsschreiben schriftlich erhalten hast (Einwurf im Briefkasten reicht grundsätzlich)
  • WIrksamkeit und Formerfordernisse prüfen (lassen): Damit eine Kündigung als wirksam ausgesprochen gilt, bedarf es eines Kündigungsschreibens. Also Email oder mündliche Kündigung reichen nicht. Die Kündigung muss außerdem unterschrieben sein. Du solltest also darauf achten, wer die Kündigung unterschrieben hat. Grundsätzlich gilt, dass nur vertretungsberechtigte Personen (Inhaber, Geschäftsführer) die Kündigung wirksam erklären können. Das kann am besten ein Anwalt prüfen
  • Kündigungsschutzklage fristgerecht, d.h. innerhalb von drei Wochen einlegen: Achtung – hier läuft eine “harte” Frist von 3 Wochen! Ob eine Klage Sinn macht, hängt insbesondere von der Höhe einer möglichen Abfindung ab. Diese kannst du hier überprüfen:

Hinweis: Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sollten Sie immer einige Tage Bedenkzeit fordern. Niemals sofort unterschreiben! Sie sollten mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht besprechen, ob die Höhe der Abfindung angemessen ist. Der kann Sie nicht nur zur Höhe der Abfindung beraten, sondern auch klären, ob Sie mit einer Sperrzeit rechnen müssen, falls Sie unterschreiben und noch keinen neuen Job haben.
 

Weiterführende Informationen

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