Vertrag kündigen – aber richtig!

Erste Veröffentlichung am 22.07.2018, bearbeitet am 29.4.2020

Das Wichtigste Vorab

  • Bei der Kündigung von Verträgen kommt es immer mal wieder zu Problemen. Deswegen die Kündigung am besten per Einschreiben oder als Fax mit OK-Bericht schicken – damit du dich nicht irgendwann mit einem Inkasso-Büro auseinander setzen musst
  • Einen Vertrag kündigen also länger, als den Vertrag abzuschließen. Es gibt aber sehr gute Online-Dienstleister, die dir helfen können, Verträge schnell und rechtssicher zu kündigen 

Wie kann ich einen Vertrag kündigen?

Verträge abschließen geht schnell, den Vertrag wieder zu kündigen, dauert manchmal etwas länger. Und du trägst die Verantwortung dafür, dass die Kündigung (rechtzeitig) beim Unternehmen eingeht. Du solltest die Kündigung also rechtzeitig verschicken. Bei manchen Verträgen verschicken wir deswegen gleich nach Eingang der Vertragsbestätigung auch die Kündigung – damit die Frist nicht vergessen wird.

Grundsätzlich kann man Verträge auf verschiedene Arten kündigen – z.B. mündlich, per E-Mail oder mit Brief/Fax. Welche Form und Inhalte du brauchst, hängt von der Art des Vertrages und dem “Kleingedruckten” ab. Wer das nicht alles lesen will, fährt mit einer “Standardkündigung” per Einwurfeinschreiben, die alle wichtigen Daten enthält, am sichersten. Das gilt vor allem, wenn eine Kündigungsfrist droht, abzulaufen und sich der Vertrag sonst verlängert. Ein Musterschreiben findest du unten.

Wann kann ich einen Vertrag kündigen? 

Wenn du einen Vertrag kündigen willst, geht das entweder zum Ende der Vertragslaufzeit oder “außerordentlich” während der Laufzeit:

Erfolgt die Kündigung zum Vertragsende (unter Einhaltung der Kündigungsfrist), sprechen wir von einer ordentlichen Kündigungen. Die Laufzeiten der Verträge und Kündigungsfristen sind unterschiedlich. Wird die Frist nicht eingehalten, verlängert sich der Vertrag in der Regel automatisch.

Erfolgt die Kündigung “während der Vertragslaufzeit” sprechen wir von einer “außerordentlichen” Kündigung. Die Anforderungen an eine außerordentliche Kündigung sind deutlich strenger.

Online-Dienstleister erleichtern die Kündigung viele Verträge

Es gibt mehrere Online-Dienstleister, die für die Kunden den Schriftverkehr übernehmen und dir helfen, beim Vertrag kündigen keine Frist zu verpassen. Dazu zählen beispielsweise Aboalarm oder Volders. Das hervorragende MoneyMap leider nicht mehr ;-(

Du gibst auf den Seiten dieser Anbieter einfach deine Daten (z.B. Vertrags- oder Kundennummer, Name, Adresse usw) an. Die Kündigung übernehmen die Online-Dienstleister. Diese Kündigungen werden mittlerweile von fast allen Anbietern akzeptiert (müssen sie auch, sofern eine eindeutige Kundenzuordnung erfolgt).

Die Kündigung über Online-Dienstleister kann vor allem dann ein Vorteil sein, wenn der Ablauf der Kündigungsfrist kurz bevorsteht – denn der Online-Dienstleister liefert dir den Beweis, dass die Kündigung rechtzeitig eingegangen ist.

Musterschreiben 

[Die Abschnitte in [eckigen Klammern] musst du ergänzen und ggf. anpassen]
Per Einwurfeinschreiben An: [__]


Kündigung des Vertrags-/Kundennummer: [___]

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit kündige ich unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist den o.a. Vertrag zum [___], hilfsweise zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt. Ich bitte um schriftliche Bestätigung, dass Sie die Kündigung erhalten haben. Mit Ende des Vertragsverhältnisses wird auch das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufen.
Mit freundlichen Grüßen

Howto – Anleitung Bitte zum Vertrag kündigen den Text oben in Textverarbeitungsprogramm kopieren (also z.B. Google Docs, MS Word, Open Office, etc.) Ergänze Text mit deinen Absenderangaben, Anschrift des Unternehmens, an den der Musterbrief gehen soll, sowie mit den sonstigen erforderlichen Angaben.
Dann alle [Platzhalter] löschen, z.B. die “[_].”
Sende diesen Brief dann entweder a.) per Fax mit sogenanntem qualifizierten Sendebericht (der Statusbericht zeigt eine verkleinerte Ansicht der 1. Faxseite) oder b.) per Post (unbedingt als Einwurfeinschreiben) an das Unternehmen.
Bitte nicht per E-Mail schicken!

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