Inkassorechtsreform 2022 – Endlich sinken die Inkassogebühren!

Erste Veröffentlichung am 27.04.2020

Inkassogebühren

Zum 1.10.2021 treten umfassende Änderungen im Inkassorecht in Kraft. Diese betreffen vor allem die Gebühren. Nach Einschätzung des Gesetzgebers werden die Änderungen bei den Inkassogebühren zu einer Senkung der Inkassogebühren um ca 20% führen. Das ist ein (kleiner) Schritt in die richtige Richtung. Wir fassen für dich die  wichtigsten Neuerungen zusammen und sagen dir, was sie für dich bedeuten können.

Warum wird das Inkassorecht geändert?

Inkassounternehmen verlangen oft auch bei Kleinstforderungen hohe Gebühren – und das häufig ganz legal. Schon seit einiger Zeit wollte der Gesetzgeber solchen unverhältnismäßig hohen Inkassokosten einen Riegel vorschieben. Das ist mit der Inkassoreform 2021 geschehen, die zum 1.10.2021 in Kraft tritt. 

Ziel der Reform ist neben der Senkung der Inkassokosten auch die Verbesserung der Transparenz für Verbraucher darüber, welche Folgen eine nicht rechtzeitige Zahlung oder eine Zahlungsvereinbarung haben. Insgesamt soll das Inkassowesen also “seriöser” gemacht werden.

Wie ändern sich die Gebühren?

Die wichtigsten Änderungen betrifft die Gebühren, die das Inkassounternehmen von dir verlangen kann, wenn es eine unbestrittene (!) Forderung geltend macht. Eine Forderung ist unbestritten, wenn du dich nicht gegen sie wehrst.

Gebührensätze ab 1.10.2021 für die Geltendmachung unbestrittener (!) Forderungen im Überblick:

  • Im Normalfall beträgt der Gebührensatz 0,5 bis 0,9

  • Bei einem einfachen Fall beträgt der Gebührensatz 0,5

  • Bei einem besonders umfangreichen oder schwierigen Fall beträgt der Gebührensatz 0,9 bis 1,3

  • Achtung! Bei Geltendmachung einer vom Schuldner bereits bestrittenen Forderung kann der Gebührensatz bis zu 2,5 betragen
 
Wann ein Regelfall, ein normaler oder ein umfangreicher oder schwieriger Fall vorliegt, steht nicht im Gesetz. Das muss der Rechtsdienstleister, also das Inkassounternehmen oder der Anwalt, selbst entscheiden und im Konfliktfall dann auch nachweisen. Sicher ist nur, dass ein einfacher Fall vorliegt, wenn die Forderung nach der ersten Zahlungsaufforderung sofort (vollständig) beglichen wird. Ein Normalfall liegt faustformelartig dann vor, wenn die Forderung zwar geprüft wird, aber keine Rechtsprüfung im Einzelfall notwendig ist, schriftlich oder telefonisch gemahnt wird, der Zahlungseingang überwacht wird und die Tätigkeit nicht von Juristen selbst, sondern nur unter deren Aufsicht durchgeführt wird.
Wird der Aufwand größer oder ist der Fall kompliziert, liegt ein umfangreicher oder schwieriger Fall vor.

Wie ändern sich die Gebührenhöhe durch die Inkassorechtsreform 2021?

Die Neuregelungen ab dem 1.10.2021 enthalten einen neuen maximale Gebührensatz und einen Gebührendeckel von 30 € für “Kleinstforderungen”: 

  • Zunächst wird der maximale Gebührensatz von 2,5 auf 1,3 herabgesetzt. Bisher reicht der Gebührensatz bis 2,5. Beträgt die Forderung gegen dich 500 €, darf die Geschäftsgebühr ab dem 1.10.2021 also nicht höher als 63,70 € sein, während bisher sogar bis zu 122,50 € berechnet werden können.
  •  Begrenzung des Gebührensatzes auf 0,9 für einen durchschnittlich schweren Fall. Nur wenn die Inkassodienstleistung besonders umfangreich oder besonders schwierig ist, darf der Gebührensatz von 1,3 angesetzt werden.
  • Liegt ein einfacher Fall vor und zahlst du sofort nach der ersten Zahlungsaufforderung, kommst du noch besser weg. Dann darf der Gebührensatz höchstens 0,5 betragen. Im Beispiel mit den 500 € wären dies dann 24,5 €.
  • Besonders ärgerlich ist es, für geringe Forderungen hohe Gebühren zahlen zu müssen. Ab dem 1.10.2021 schiebt der Gesetzgeber dem einen Riegel vor. Dann gilt für unbestrittene Forderungen bis 50 € ein Gebührendeckel von 30 €. Das heißt, es dürfen nicht mehr als 30,00 verlangt werden. Bisher kann das Inkassounternehmen 63,70 € verlangen. 
  • Aufgepasst! Bestreitest Du die Forderung, nachdem Du Post vom Inkassounternehmen bekommen hast, gelten die alten Gebühren. Bestreiten bedeutet, dass du dich gegen die Geltendmachung der Forderung wehrst. Je nach Umfang und Schwierigkeit können dann Gebühren bis zu 2,5 abgerechnet werden.
Gebührensätze ab 1.10.2021 für die Geltendmachung unbestrittener (!) Forderungen im Überblick:

  • Im Normalfall beträgt der Gebührensatz 0,5 bis 0,9

  • Bei einem einfachen Fall beträgt der Gebührensatz 0,5

  • Bei einem besonders umfangreichen oder schwierigen Fall beträgt der Gebührensatz 0,9 bis 1,3

  • Achtung! Bei Geltendmachung einer vom Schuldner bereits bestrittenen Forderung kann der Gebührensatz bis zu 2,5 betragen
 
Wann ein Regelfall, ein normaler oder ein umfangreicher oder schwieriger Fall vorliegt, steht nicht im Gesetz. Das muss der Rechtsdienstleister, also das Inkassounternehmen oder der Anwalt, selbst entscheiden und im Konfliktfall dann auch nachweisen. Sicher ist nur, dass ein einfacher Fall vorliegt, wenn die Forderung nach der ersten Zahlungsaufforderung sofort (vollständig) beglichen wird. Ein Normalfall liegt faustformelartig dann vor, wenn die Forderung zwar geprüft wird, aber keine Rechtsprüfung im Einzelfall notwendig ist, schriftlich oder telefonisch gemahnt wird, der Zahlungseingang überwacht wird und die Tätigkeit nicht von Juristen selbst, sondern nur unter deren Aufsicht durchgeführt wird.
Wird der Aufwand größer oder ist der Fall kompliziert, liegt ein umfangreicher oder schwieriger Fall vor.

Was solltest Du sonst noch wissen?

Neben den Änderungen bei Gebühren und Informationspflichten gibt es weitere kleinere Neuerungen, die interessant für dich sind.

  • Gleiche Gebühren für Anwälte und Inkassounternehmen! Die Zahlungsaufforderung kann auch von einem Rechtsanwalt kommen. Lass dich dadurch nicht verunsichern! Nach dem neuen Gesetz gelten ab dem 1.10.2021 für Anwälte und Inkassounternehmen dieselben Gebühren.
  • Keine “Doppelte Ernte” mehr für Inkassounternehmen und Anwälte: Vielfach haben Gläubiger durch Beauftragung von Inkasso und Anwälten eine “Doppelte Ernte” bei den Gebühren erzielen können. Dieses “Gebührenschinden” geht jetzt nicht mehr. Es können alle Kosten nur in der Höhe verlangt werden, als wenn nur der Anwalt tätig geworden wäre. Nur ausnahmsweise darf der Anwalt eingeschaltet werden: Wenn du nach Beauftragung des Inkassounternehmens die Forderung bestreitest und das Bestreiten Anlass für die Beauftragung eines Rechtsanwalts gibt. 

Unsere Bewertung der Neuregelungen

Nach Einschätzung des Gesetzgebers werden die Änderungen bei den Inkassogebühren zu einer Senkung der Inkassogebühren um ca 20 Prozent führen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. 

Der Gesetzgeber hätte unserer Meinung nach aber durchaus mutiger sein und einen größeren Einschnitt wagen können. Denn Inkasso ist ein Massengeschäft, das weitestgehend automatisiert abläuft. Wieso geringer Aufwand so gut bezahlt werden soll, verstehen wir nicht so ganz. 

Problematisch ist aus unserer Sicht auch, dass der Gesetzgeber nur die Schuldner im Blick hatte, die “eben mal eine Rechnung vergessen haben”, ansonsten aber liquide sind. Ist die Forderung wirklich berechtigt, können diese schnell die Rechnung bezahlen und so von der Senkung der Gebühren profitieren. Pech haben diejenigen, die die Rechnung nicht sofort und in voller Höhe begleichen können. Für diese Gruppe wird sich das Schuldenkarussel leider weiter drehen. 

Weiterführende Hinweise

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