Keine Angst vor Inkasso – So wehrst du dich gegen Inkassoschreiben!

Hast du ein Inkassoschreiben bekommen? Auf dieser und unseren anderen Seiten findest du Informationen zu Fragen wie: 

  • Was ist Inkasso?  Was machen Inkassounternehmen? 
  • Was bewirkt ein Brief von Inkasso? Was bedeutet ein Inkassobrief für deine Bonität? 
  • Warum gibt es Mahn- und Inkassogebühren – und wer kann diese von dir verlangen? Bis zu welcher Höhe musst du Inkassogebühren zahlen? 
  • Welche Regeln gelten für Inkassounternehmen? Wie kannst dich gegen ungerechtfertigte Forderungen und Drohungen wehren? 

Und vielen weiteren Fragen. Zusammen mit Tipps, was du tun kannst, wenn du ein Inkassoschreiben erhalten hast!

Was macht ein Inkassounternehmen?

Ein Inkassounternehmen treibt offene Forderungen für andere ein. Zum Beispiel für Händler oder Anbieter von Dienstleistungen. Wenn du nach deinem Kauf auf Rechnung vergisst zu bezahlen, kann es passieren, dass der Verkäufer ein Inkassounternehmen beauftragt. Dieses versucht, das Geld von dir einzutreiben. Dafür bekommt das Inkassounternehmen natürlich Geld. Diese “Inkassokosten”  hätte der Händler und sein Inkassounternehmen gerne zurück – und zwar von dir. Ob und in welcher Höhe du diese Kosten tragen musst – dazu gleich mehr. 

Wer darf “Inkassoleistungen” erbringen?

Inkassodienstleister müssen sich in Deutschland registrieren, bevor sie tätig werden können (§10 RDG). Nicht registrierte Inkassodienstleister können in Deutschland kein Geld für Ihre Tätigkeit verlangen (BGH v. 11.12.2013, NJW 2014, 847 ff). Wenn du also einen Brief von einem Inkassounternehmen erhältst, der dir seltsam vorkommt, kannst du die Echtheit des Absenders auf Rechtsdienstleistungsregister.de kostenfrei prüfen lassen.
Allgemeine Zahlen und Fakten zur Inkassobranche findest du hier.

Wie funktioniert das – und wie läuft ein Inkassoverfahren ab?

Unternehmen nutzen Inkassodienstleistungen, um ihre Forderungen einzutreiben und gleichzeitig eigenes Personal im Mahnwesen einzusparen. Der Inkassodienstleister kümmert sich um die Forderungen und stellt sicher, dass der Kunde die offenen Rechnungen zahlt. Normalerweise begleitet das Inkassobüro das Unternehmen durch den gesamten Inkasso-Prozess:  

  • Zunächst schreibt das Inkassounternehmen dich einmal oder vielfach an, um die Forderung seines Kunden außergerichtlich einzutreiben
  • Führt das Inkassoschreiben nicht zum Erfolg, macht das Inkassounternehmen die Forderung oft auch gerichtlich geltend – entweder per Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid oder im Wege der gerichtlichen Klage (z.T. mit Anwalt) 
  • Später übernimmt das Inkasso die Überwachung von gerichtlichen Urteilen und anderen Titeln und die Zwangsvollstreckung

Eine Übersicht über den Ablauf des gerichtlichen und außergerichtlichen Mahnverfahrens findet ihr hier.

Und – muss du jetzt bezahlen?

Grundsätzlich musst du Inkassokosten zahlen, wenn Du dich im “Verzug” befindest – also, wenn du nicht rechtzeitig bezahlt hast. In “Verzug” gerätst du normalerweise, wenn Du nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlst. Ansonsten kommst du spätestens durch eine Mahnung oder 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, jedenfalls, wenn du auf der Rechnung darauf hingewiesen worden bist. 

Die meisten Unternehmen erinnern an offene Rechnungen aber zunächst mit 1-2 Mahnung und beauftragen erst dann ein Inkassounternehmen. Verpflichtet sind die Unternehmen dazu jedoch nicht. Details zum Verzug findest du in unserem Deep Dive, die Frage, ob du mit deinem Inkassoschreiben selber in Verzug warst, kannst du mit unserer Checkliste klären:

Ganz schön teuer – muss ich das alles bezahlen?

Grundsätzlich musst du natürlich deine Rechnungen bezahlen. Wenn ein Onlinehändler seinem Geld hinterherlaufen muss, musst du ihm diese Kosten ersetzen (der “Verzugsschaden”). Dazu können auch bestimmte Inkassokosten gehören. Ob diese aber der Höhe nach zutreffend sind, muss man sich genau anschauen. Denn einige Inkassounternehmen sind im “Gebühren schaffen” sehr kreativ.
Unverhältnismäßig hohen Inkassokosten hat der Gesetzgeber 2013 durch das “Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken” einen Riegel vorgeschoben. Seitdem ist geregelt, dass Inkassounternehmen für solche Leistungen nicht mehr abrechnen dürfen als Rechtsanwälte. 
Konkret richtet sich der Betrag, den ein Anwalt für ein Mahn­schreiben fordern kann, nach der Höhe der Summe, um die gestritten wird. Und davon, wie umfang­reich oder schwierig das Anwaltsschreiben ist. Zum 1.10.2021 gelten nun auch neue (niedrigere) Gebührensätze für die Geltendmachung unbestrittener Forderungen. Eine Forderung ist unbestritten, wenn du dich nicht gegen sie wehrst. Liegt ein normaler Fall vor, darf ein Gebührensatz von 0,5 bis 0,9 anfallen. Liegt ein einfacher Fall vor, beträgt der Gebührensatz 0,5. Wenn dein Fall besonders schwer oder umfangreich ist, darf der Gebührensatz 0,9 bis 1,3 betragen. Außerdem gibt es eine spezielle Regelung für “Kleinstforderungen”: Für die Geltendmachung einer unbestrittene Forderung bis 50,00 € dürfen höchstens 30,00 € verlangt werden.
Zu den Kosten kommen noch Auslagenpauschalen für Post- und Tele­kommunikations­kosten hinzu. Viel mehr  Details zu den zu zahlenden Inkassokosten findest du in unserem Beitrag, die Frage, ob du mit deinem Inkassoschreiben selber in Verzug warst, kannst du mit unserer Checkliste klären:

Das Inkassounternehmen droht mir – was tun? 

Auch für Inkassounternehmen gibt es klare recht­liche Grenzen. Die die meisten Inkassounternehmen auch einhalten. Allerdings gibt es einige (wenige) schwarze Schafe in der Branche, die das nicht tun: Unseriöse Inkassounternehmen schreiben dir Inkassoschreiben, die voller Drohungen sind.  So werden beispielsweise Besuche zu Hause und am Arbeitsplatz, Lohnpfändungen oder eigenmächtige Pfändung von Wert­gegen­ständen angekündigt. Oft wird auch mit einem Schufa-Eintrag oder “Haft” gedroht. Das ist in den meisten Fällen nicht erlaubt. Andererseits sind solche Drohungen offensichtlich oft effektiv, um Menschen einzuschüchtern und schnell zur Zahlung zu bringen.  Unser Tip: Lass  dich nicht einschüchtern! 

Kündigt das Inkassounternehmen zum Beispiel einen Schufa-Eintrag an, ist das häufig illegal. Ein Inkassounternehmen darf nämlich nicht nach Belieben Eintragungen bei der Schufa vornehmen. Dies gilt vor allem, wenn Du die Forderung bereits bestritten hast, denn ein Schufaeintrag wegen bestrittener Forderungen ist in der Regel genauso unzulässig wie die Drohung mit einem solchen Schufa-Eintrag. 

Trotzdem solltest du diese Drohung nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn auch ein illegaler Schufaeintrag kann ernste Konsequenzen für dich haben. Denn bereits bei kleinen negativen Veränderungen des Schufa-Scores verweigern z.B. Banken oder Telefonanbieter einen Vertragsabschluss. Wie du dich dagegen wehren kannst, kannst du in unserem Artikel “Inkasso und Schufanachlesen. 

Kündigt das Inkassounternehmen dagegen einen Besuch vom Gerichtsvollzieher, Lohnpfändungen oder andere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen an: Auch nicht einschüchtern lassen. Sowas darf erst durchgeführt werden, wenn ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid vorliegt.

Was tun bei Mahnbescheid?

Achtung: Bei Mahnbescheiden bitte immer genau aufpassen. Der kommt vom Mahngericht und in der Regel in einem fömlichen, gelben Briefumschlag.

Sollte ein Inkassounternehmen einen solchen Mahnbescheid gegen dich beantragen und landet dieser in deinem Briefkasten, solltest du handeln! Ist die Forderung unberechtigt, solltest du unbedingt innerhalb der vorgesehen Frist Widerspruch einlegen. Alles weitere zum Thema Mahnbescheid kannst du unter unserem Beitrag “Mahnbescheid – Was tun” nachlesen.

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