Inkasso und Bonität (“Schufa”)

Erste Veröffentlichung am 22.2.2020, bearbeitet am 17.06.2020

Ein Inkassoverfahren kann zu einem Schufa-Negativeintrag führen. Der kann für dich weitreichende und unerfreuliche Folgen haben, wenn z.B. deine Bank dein Girokonto und deine Kreditkarten kündigt, du keinen Kredit mehr bekommst, und nicht mehr auf Rechnung kaufen kannst. Auch bei Laufzeitverträgen (z.B. Mobiltelefon) wird’s dann für dich eher schwierig, weil dein Schufa Score nicht mehr ausreicht. Damit es nicht soweit kommt, beantwortet der folgende Artikel die wichtigsten Fragen zum Thema Inkasso und Bonität (“Schufa”), zum Beispiel: Was ist eigentlich Bonität und was bedeutet “Scoring”? Welche Auskunfteien betreiben in Deutschland “Scoring”? Wie kann ich bei Auskunfteien eine Selbstauskunft erhalten?  Wann erfolgt eine Bonitätsprüfung? Wie funktionieren Bonitätsindex und Kreditscoring? Welche Scoring-Verfahren gibt es? Führt ein Inkasso Brief gleich zu einem Schufa-Eintrag? Wo kann ich eine Schufa Selbstauskunft erhalten? Wie kann ich verhindern, dass sich ein Inkassoschreiben negativ auf meinen Schufa Score auswirkt? Und kann ich meine Bonität verbessern? Und viele weitere Fragen zum Thema “Schufa und Inkasso”!

Was bedeutet Inkasso für deine Bonität – und was ist “Scoring”? 

Bonität bedeutet Kreditwürdigkeit – also deine erwartete Fähigkeit, deine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen, Kredite zurückzuzahlen usw. Umgekehrt ergibt sich aus deiner Bonität auch die Wahrscheinlichkeit, mit der “dein” Kredit ausfallen wird. Wichtig ist deine Bonität vor allem für Banken und andere Unternehmen, bei denen du Schulden hast oder haben wirst. Deine Bonität wird neben deinem wirtschaftlichen Vermögen, deinen Einkünften und Verpflichtungen vor allem auch durch dein bisheriges  Zahlungsverhalten bestimmt. Dieses wird von Auskunfteien für fast alle Verbraucher und Unternehmen in Deutschland ausgewertet. 

Das Ergebnis der Bonitätsprüfung fließt bei den Auskunfteien in einen Punktwert, den individuellen “Score”. Der Scorewert (z.B. der “Schufa Score”) beurteilt die Kreditwürdigkeit einer Person nach statischen Verfahren. Die genauen Datenpunkte, die in die Berechnung des Scorewertes einfließen, werden in der Regel geheim gehalten. Wir wissen aber bei einigen Auskunfteien, dass diese neben deinen Stammdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse und Anschriftendaten – u.a. auch deiner Wohngegend) vor allem Informationen zum historischen Kreditaufnahme- und Zahlungsverhalten verwenden (z.B. Informationen über gekündigte Kredite, Mahnbescheide, Inkassoverfahren). Außerdem sind Eintragungen im Schuldnerverzeichnis, Verbraucherinsolvenzen und Informationen über bestehende Verträge/Konten (z.B. bei Kreditinstituten, Leasinggesellschaften, Telekommunikationsanbietern, Online-Händlern usw.) für die Berechnung deines Scorewert wichtig. Auskunfteien haben dagegen normalerweise keine Informationen zu Vermögen und Einkommen, Beruf, Lebenseinstellungen und Mitgliedschaften und Familienstand. 

Wichtig: Nicht alle Informationen, die Auskunfteien nutzen, sind richtig und aktuell. Auch die von der Schufa gespeicherten Daten werden oft kritisiert, weil sie häufig veraltet oder sonst fehlerhaft sind und zu lange archiviert werden. Deshalb – und weil  Auskunfteien nur einen sehr begrenzten Informationspool nutzen –  ist die Genauigkeit von Vorhersagen über Zahlungsfähigkeiten begrenzt. Keine Überraschung. 

Was ist ein Schufa-Negativeintrag? Und welche Konsequenzen hat er?

Die Schufa speichert Informationen über deine Kreditwürdigkeit. Dabei registriert die Schufa auch Meldungen ihrer Vertragspartner – z.B.  Banken, Mobilfunkanbieter oder der Online-Versandhandel – darüber, ob du deine vertragliche Forderung bei Fälligkeit beglichen hast oder mit einer Ratenzahlung in Verzug geraten ist. Die Speicherung einer solchen Meldung ist ein Schufa-“Negativeintrag”. Ist ein solcher Negativeintrag vorhanden, erfährt dies der Vertragspartner durch die Einholung einer Bonitätsauskunft. Für viele Vertragspartner ist ein Negativeintrag ein Ausschlusskriterium, wenn es um den Abschluss von Neuverträgen geht. Deshalb sind die Folgen für den Einzelnen weitreichend – mit einem Schufa Eintrag schwinden z.B. die Möglichkeiten, Konten zu eröffnen, Kredite oder eine Wohnung zu erhalten, usw. 

Was sind Auskunfteien?

Auskunfteien wie die Schufa sind Unternehmen, die Informationen über die wirtschaftliche Betätigung, Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit von Unternehmen und Privatpersonen sammeln. Es gibt in Deutschland fünf große Auskunfteien: Schufa, Creditreform Boniversum, Bürgel, Deltavista und Infoscore. Für Verbraucher ist die Schufa die mit Abstand wichtigste Auskunftei. Übrigens verdienen Auskunfteien ihr Geld durch das entgeltliche Bereitstellen von Informationen, z.B. an Banken, die pro Schufa-Abfrage zahlen.

Wie gut ist die Qualität der Scores? 

Leider nicht so gut, wie manche meinen. Irgendwo zwischen einem Drittel und der Hälfte aller Datensätze bei der Schufa sollen falsch oder unvollständig sein. Für viele Menschen liegen so wenig Datenpunkte vor, dass eine belastbare Kreditausfallwahrscheinlichkeit kaum berechnet werden kann. Viele Menschen werden so unverschuldet als Risiko abgestempelt und erhalten keinen oder nur teuren Kredit,  keinen Handyvertrag, nicht die gewünschte Mietwohnung und kein “Zahlen auf Rechnung” im Onlineshop. Es gibt übrigens zumindest Anhaltspunkte, dass der Schufa-Score bestimmte Bevölkerungsgruppen diskriminiert

Der Schufa-Algorithmus ist offensichtlich fehleranfällig, denn es gibt viele Menschen mit schlechten Schufa-Scores, die keine echten negativen Merkmale haben (in der Regel haben diese Menschen für die Schufa fast gar keine Merkmale). 

Genau überprüfen können einzelne das aber nicht, denn der Schufa-Algorithmus ist “Geschäftsgeheimnis”. Niemand außerhalb der Schufa weiss, wie der Score genau gerechnet wird. Wer helfen will das zu ändern, kann das übrigens hier machen. 

Wie kann ich eine Schufa Selbstauskunft erhalten?  

Auskunfteien müssen auf Verlangen die gespeicherten Informationen an Unternehmen und Privatpersonen übermitteln  – die Selbstauskunft. Bisher mussten sie die Berechnungsverfahren aber nicht offen legen, denn diese gelten als “Geschäftsgeheimnis”.  Nach § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) durfte aber schon bisher jeder unentgeltlich Auskunft über seine Daten verlangen. Dies ist seit Inkrafttreten der DSGVO in Art 15 neu geregelt. Eine (kostenlose) Schufa Selbstauskunft kannst du hier anfordern: 

Schufa und Inkasso

Wie hängen jetzt Schufa und Inkasso zusammen – und führt ein Inkasso-Brief gleich zu einem Schufa-Eintrag? Wenn man den Formulierungen in vielen Inkassoschreiben glauben darf: Ja! Es scheint, als ob bei Nichtzahlung auf Mahnung oder Inkasso-Brief sofort ein Schufa-Eintrag fällig ist. 

Das stimmt aber nicht – zumindest nicht ganz. Ein Schufa-Eintrag ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Die entsprechenden, leider verbreiteten Formulierungen in Inkassoschreiben sind oft rechtswidrig. Sie können sogar eine Nötigung darstellen (BGH v. 19.03.2015 – I ZR 157/13; LG Darmstadt v 16.10.2014 – 27 O 133/14). 

Nach dem (alten) § 28a Abs. 1 BDSG war die Übermittlung personenbezogener Daten über eine Forderung an Auskunfteien bis 2018 nur zulässig, soweit die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht ist, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten erforderlich ist und die weiteren in § 28a BDSG geregelten Voraussetzungen vorliegen. Danach musste:

  • der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sein
  • Zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen 
  • Die verantwortliche Stelle den Betroffenen rechtzeitig vor der Übermittlung der Angaben, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet haben und 
  • Der Betroffene darf die Forderung nicht bestritten haben. 

Insbesondere die letzte Voraussetzung (kein Bestreiten) wird von Inkassounternehmen gelegentlich “vergessen”. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung aus dem Jahre 2015 klar gemacht, dass eine rechtmäßige Schufa-Drohung den hinreichend klaren Hinweis enthalten muss, dass der Verbraucher mit dem bloßen Bestreiten der Forderung eine Mitteilung an die Schufa verhindern kann und die Mitteilung an die Schufa im Falle der Nichtzahlung weder zwangsläufig erfolgt noch allein im Ermessen des Inkassounternehmens liegt (BGH v. 19.03.2015 – I ZR 157/13). 

Ausnahme: Eine Möglichkeit zur Schufa-Meldung auch von bestrittenen Forderung liegt dann vor, wenn das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann und die verantwortliche Stelle den Betroffenen über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat.

Seit 2018 gilt die DSGVO, die keine entsprechende Regelung zu § 28a Abs. 1 BDSG enthält. In Art 6 gibt es eine Interessenabwägung, die nach unserer Meinung im Wesentlichen die alte Rechtslage fortschreibt. Das werden aber die Gerichte aber in den nächsten Jahren entscheiden.

Wie vermeidest du, dass ein Inkasso-Brief deine Schufa verschlechtert?

Wie kannst du verhindern, dass sich ein Inkassoschreiben negativ auf deine Schufa auswirkt? 

Schnell Reagieren 

Zunächst solltest du schnell reagieren und die Berechtigung von Forderung, Mahnkosten und Inkassokosten sofort prüfen. Hierzu kannst du unsere Checkliste nutzen: 

Wenn du die Forderung, Mahnkosten und Inkassokosten geprüft hast, solltest du entweder schnell widersprechen (siehe Checkliste) – oder eben ganz oder teilweise zahlen. Nur ausnahmsweise kannst du Mahnungen und Schreiben von Inkassobüros dann ignorieren, wenn Du einer Zahlungsaufforderung bereits nachweislich widersprochen haben.

Nochmal anders sieht es bei gerichtlichen Mahnschreiben aus: Diese solltest du immer beantworten und ggf das Widerspruchsformular nutzen, das dir das Gericht mitschickt.

Informieren und ‎Fehler korrigieren

Damit deine Bonität nicht leidet, kannst du einiges tun – auch wenn nicht immer 100% klar ist, dass sich alle Maßnahmen positiv auf deine Bonität auswirken (siehe oben: “Black Box” Schufa):

  • Es empfiehlt sich, mindestens einmal im Jahr insbesondere bei der Schufa Informationen einzuholen, welche personenbezogenen Daten dort zu welchem Zweck gespeichert sind, woher diese stammen und an wen sie weitergegeben werden. Du solltest auch deine Bonität “im Zeitablauf” beobachten. Du kannst auch auf “meineschufa.de” deine Daten in Echtzeit beobachten (kostenpflichtig).
  • Fehler solltest du der Schufa umgehend melden. Auskunfteien müssen falsche oder unzulässig gespeicherte Daten berichtigen, löschen bzw. sperren. Für den Korrekturwunsch reicht ein formloses Schreiben, in dem du genau angibst, welche Daten falsch sind. Wenn möglich, sollten du das gleich mit entsprechenden Unterlagen belegen, die die Fehler belegen. Ein Musterschreiben findest du hier.
  • Rechnungen und Raten pünktlich begleichen. Logo, oder? 
  • Ungenutzte Kreditkarten und Konten kündigen. Auch diese können sich negativ auf deinen Scorewert auswirken.
  • Auf Dispokredite möglichst verzichten. Denn auch diese können sich negativ auf deinen Scorewert auswirken
  • Löschfristen für eventuelle Negativeinträge im Blick behalten (i.d.R. 3 Jahre)

Eine (kostenlose) Übersicht über die gespeicherten Daten kannst du für die wichtigesten Auskunfteien in Deutschland z.B. hier anfordern: 

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