Ukraine-Krieg, Inflation auf Rekordniveau und allgemein schlechte Konjunkturprognosen: Nicht nur in Deutschland droht eine Rezession. Experten rechnen mit einem deutlichen Anstieg der betriebsbedingten Kündigungen in 2023. Es ist also möglich, dass eine Vielzahl von ArbeitnehmerInnen in den nächsten Monaten eine Kündigung erhalten – Was tun, fragt man sich. Wenn man das Kündigungsschreiben in den Händen hält, ist “Schadensminimierung” erforderlich. Nur so lässt sich für dich das Beste aus einer schlechten Situation herausholen. Was also muss nun konkret beachtet werden, wenn man gekündigt worden ist und was genau sollte man nach einer Kündigung tun? Welche Abfindung steht dir zu? Wir zeigen es im folgenden Gastbeitrag:
Wann darf man in Deutschland Arbeitnehmer*Innen kündigen?
Bei den Kündigungsgründen wird in Deutschland zwischen drei Arten unterschieden:
- Personenbedingte Kündigung
- Verhaltensbedingte Kündigung
- Betriebsbedingte Kündigung

Die wichtigste Variante ist die betriebsbedingte Kündigung. Etwa 70% der Kündigungen in Deutschland sind betriebsbedingt. Dabei muss der Arbeitgeber auf die erforderliche soziale Gerechtigkeit (Sozialauswahl) achten. Folgende gesetzlich vorgeschriebene Gesichtspunkte sind zu beachten:
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Lebensalter
- Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers
- Schwerbehinderung des Arbeitnehmers
Personenbedingte Kündigung und verhaltensbedingte Kündigungen kommen seltener vor. Eine personenbedingte Kündigung ist möglich, wenn in der Person der Arbeitnehmer Gründe bestehen, die einer Weiterbeschäftigung unmöglich machen. Zum Beispiel, wenn der Arbeitnehmer die Arbeit nicht mehr ausführen kann. Gründe können unter anderem einer anhaltenden Krankheiten oder eine dauernde Arbeitsunfähigkeit sein. Die verhaltensbedingte Kündigung wird i.d.R. mit einem vom Arbeitnehmer verschuldeten Fehlverhalten begründet. Gründe hierfür können unter anderem Alkoholkonsum am Arbeitsplatz, aggressives oder streitsüchtiges Verhalten gegenüber Mitarbeitern oder Vorgesetzen, Diebstahl oder Unterschlagungen sein.
Daneben gibt es noch drei Kündigungsarten, nämlich
- Die ordentliche (“normale”) Kündigung
- Die außerordentliche (“fristlose”) Kündigung aus wichtigem Grund
- Die Änderungskündigung (einzelne Arbeitsbedingungen sollen geändert werden).
Kündigung erhalten – was tun ?
Für betroffene Arbeitnehmer*Innen ist eine Kündigung fast immer ein massiver Enschnitte. Deswegen ist es besonders wichtig jetzt keinen Fehler zu machen, Ruhe zu bewahren und folgende Schritte zu ergreifen:
- WIrksamkeit und Formerfordernisse prüfen: Damit eine Kündigung als wirksam ausgesprochen gilt, bedarf es eines Kündigungsschreibens. Email oder mündliche Kündigung reicht also nicht. Die Kündigung muss außerdem unterschrieben sein. Du solltest also darauf achten, wer die Kündigung unterschrieben hat. Grundsätzlich gilt, dass nur vertretungsberechtigte Personen (Inhaber, Geschäftsführer) die Kündigung wirksam erklären können. Die Unterschrift muss eigenhändig erfolgen, das heißt, eine elektronische Signatur genügt nicht. Unterzeichnet eine andere Person, bedarf es in der Regel einer beigefügten Vollmacht im Original.
- Zugang des Kündigungsschreibens festhalten: Wichtig für die Berechnung und Einhaltung von Fristen. Deswegen besonders wichtig, dass der Zugang und Zeitpunkt der Kündigung feststeht (und beweisbar ist). Entscheidend ist dabei nicht, welches Datum auf dem Schreiben selbst steht, sondern das Datum, an welchem man das Schriftstück erhalten hat (Einwurf im Briefkasten reicht grundsätzlich)
- Eventuell Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen einlegen: Dazu ist es wichtig, vorab die Höhe einer möglichen Abfindung zu prüfen
Kündigung erhalten – welche Abfindung steht Dir zu?
Welche Abfindung dir im Falle einer Kündigung zusteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die maximale Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitgeber ist abhängig von Umständen, wie beispielsweise das Einhalten der verfahrensrechtlichen Anforderungen, Alter und Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters sowie Sonderkündigungsschutz („Unkündbarkeit“, wie z.B. für Betriebsräte, Schwerbehinderte, schwangere Arbeitnehmerinnen oder Elternzeitler).
Zur ersten Grobschätzung der Höhe einer Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt es dennoch einige “Faustformeln”: Am weitesten verbreitet ist die Formel, wonach die “Regelabfindung” ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung beträgt. Zum Beispiel würde eine Arbeitnehmerin, die 10 Jahre beschäftigt war und zuletzt monatlich 3.000 EUR verdiente, eine Abfindung von 15.000 € erhalten (also 0,5 * 3.000 EUR * 10 Jahre). Die drei entscheidenden Größen sind also der Faktor von 0,5, die Höhe des zuletzt gezahlten Monatsgehalts (brutto) und die Beschäftigungsdauer im Unternehmen (in Jahren). Eine erste Grobprüfung der Bandbreite für die Höhe einer Abfindungszahlung kannst du hier vornehmen:
Weiterführende Links
- Betriebsbedingt gekündigt – welche Abfindungshöhe steht dir zu?
- Wegen Krankheit Kündigung erhalten – was tun?
- Gekündigt während Kurzarbeit – geht das überhaupt?
- Was sollte man bei Kündigung unbedingt vermeiden?
- Weitere Hinweise für den Fall einer Kündigung bei AbfindungsHero
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