Schadensersatz wegen falscher Schufa-Meldung – Landgericht spricht 5.000 EUR Schadensersatz zu

Wegen einer falschen Schufa-Meldung hat das Landgericht Mainz einem Kläger 5.000 EUR Schadensersatz zugesprochen. Nach der “DSGVO” ist Voraussetzung für Schadensersatz wegen falscher Schufa-Meldung vor allem, dass dem Unternehmen bezüglich des Schufa-Eintrags eine schuldhafte Pflichtverletzung vorzuwerfen ist. Dies ist laut LG u.a. dann der Fall, wenn das Unternehmen zumindest noch nicht zur Meldung an die Schufa berechtigt gewesen ist. Eine weitere Entscheidung die zeigt, dass Verbraucher*Innen bei mißbräuchlichen Schufa-Einträgen seit Inkrafttreten der DSGVO deutlich stärkere Rechte haben.

Worum ging es in der Entscheidung?

Jemand hatte seine Stromrechnung in Höhe von etwa 292 Euro vergessen zu bezahlen. Kann passieren. Der Energieversorger schickte eine Mahnung und beauftragte ein Inkassounternehmen. Bis hierher also eigentlich alles “ganz normal“. Aber: Nach Erlass eines Mahnbescheids wandte sich das Inkassounternehmen sofort an die Schufa und veranlasste einen Negativeintrag. Weil der Verbraucher daraufhin erhebliche Probleme bekam, u.a. seine Bank ihm eine Kreditkarte gekündigt hatte, verklagte er das Unternehmen auf Schadensersatz. 

Wann gibt es überhaupt Schadensersatz wegen falscher Schufa-Meldung?

Nach DSGVO ist Voraussetzung für Schadensersatz insbesondere, dass dem Unternehmen bezüglich des Schufa-Eintrags eine schuldhafte Pflichtverletzung vorzuwerfen ist. Dies ist laut LG u.a. dann der Fall, wenn das Unternehmen zumindest noch nicht zur Meldung an die Schufa berechtigt gewesen ist. Das Landgericht Mainz sprach einem Verbraucher mit Urteil vom 12.11.2021 (AZ 3 O 12/20) Schadensersatz in Höhe von insgesamt 5.000 Euro auf Grundlage von Art. 82 Abs.1 DSGVO zu, weil das Unternehmen eine Schufa Eintrag direkt nach Erlass des Vollstreckungsbescheides machte und damit – zumindest noch – nicht zur Meldung an die Schufa berechtigt war und damit seine Pflichten verletzt hat.

Wann genau darf ein Unternehmen an die Schufa melden?

Wann genau eine Schufa-Meldung erfolgen darf, richtet sich nach § 31 Abs. 2 BDSG. Hierzu genügt es nicht bereits, dass ein “Schuldner” seinen Zahlungspflichten zu spät oder gar nicht nachgekommen ist. Entweder liegt ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid vor. Oder der “Schuldner” hat die Forderung anerkannt. Ansonsten muss – neben formellen Voraussetzungen wie einer zweimaligen Mahnung und einem Hinweis des “Schuldners” – die Forderung des Schuldners unbestritten sein. Er darf dieser also nicht widersprochen haben.

Hinweis: Den Widerspruch unbedingt immer per (Einwurf-)Einschreiben versenden. Der Nachweis des Zugangs ist extrem wichtig. Auch ein altertümliches Faxgerät tut hier gute Dienste, wenn man den “OK-Bericht” aufbewahrt. 

Wie hat das Landgericht Mainz entschieden?

Laut Urteil des Landgerichts Mainz stand dem Kläger wegen rechtswidriger Negativmeldung ein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO zu. Dem Kläger sei durch die Meldung eine benennbare und tatsächliche Persönlichkeitsverletzung entstanden. Er habe eine massive Beeinträchtigung seines sozialen Ansehens im Sinne der Einschätzung seiner Kreditwürdigkeit erlitten. Dies rechtfertige einen Schadensersatz in Höhe von 5.000 EUR .

Hinweis: Der Kläger hatte “Glück” – er konnte nämlich das rechtswidrige Verhalten des Inkassos beweisen, das Inkasso konnte dagegen keine Beweise anführen. Nur deshalb konnte er seine Ansprüche auf Schadensersatz wegen falscher Schufa-Meldung erfolgreich durchsetzen. Wichtig ist , seine Widersprüche und Korrespondenz immer “beweisfähig” zu halten – das wissen wir aus eigener Erfahrung. Weitere Information hier (Finanztip)

Ergebnis: Was bedeutet das?

Das Thema Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO wird immer bedeutender. Die Urteile zu DSGVO-Schadensersatzansprüchen mehren sich und die Diskussionen um DSGVO-Verbandsklagen werden lauter. Zahlreiche Entscheidungen der letzten Monate bestätigen das. Die Hintergründe der verschiedenen Klagen könnten zwar nicht unterschiedlicher sein. Eines aber haben sie gemeinsam : Die Rechtsgrundlage für die Beurteilung eines möglichen Schadensersatzanspruchs richtet sich in allen Fällen nach Artikel 82 DSGVO – und dieser könnte bald Grundlage von EU-Verbandsklagen werden.

Gemäß Art 82 DSGVO hat eine Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, […] Anspruch auf Schadensersatz. Bei dem Schadensersatzanspruch gemäß Art 82 DSGVO handelt es sich um eine eigene Anspruchsgrundlage, neben der weitere Schadensersatzansprüche – etwa wegen Vertragsverletzung oder allgemeiner Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 1 BGB oder § 823 Abs. 2 BGB – in Betracht kommen. Die betroffene Person, die einen DSGVO-Schadensersatzanspruch geltend macht, muss das Vorliegen folgender Umstände nachweisen:

  • Eines Verstoßes gegen die DSGVO,
  • eines materiellen oder immateriellen Schadens sowie
  • der Ursächlichkeit des DSGVO-Verstoßes für den Eintritt des Schadens.

Das für einen Schadensersatzanspruch erforderliche Verschulden des in Anspruch genommenen Verantwortlichen wird, wie im allgemeinen Schuldrecht des BGB, vermutet. Der Verantwortliche wird von seiner Haftung nur dann gem. Art. 82 DSGVO befreit, wenn er nachweist, dass er in keinerlei Hinsicht für den Umstand, durch den der Schaden eingetreten ist, verantwortlich ist. Hierdurch unterscheidet sich der eigentlich deliktische DSGVO-Schadensersatzanspruch von den deliktischen Schadensersatzansprüchen des BGB, bei denen der Verletzte das Verschulden des Verletzers nachweisen muss.

Unterschied zu der Rechtslage vor Geltung der DSGVO ist, dass der Schadensersatzanspruch nicht nur auf materielle Schäden, d.h. Vermögensverluste beschränkt ist, sondern auch immaterielle Schäden erfasst. Immaterielle Schäden können etwa Rufschädigungen, gesellschaftliche Nachteile, der Kontrollverlust über die eigenen personenbezogenen Daten oder die unbefugte Aufhebung der Pseudonymisierung sein.

Auch das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 18.05.2022 (5 U 2141/21) ähnlich entschieden.

Wie kannst du eine Inkassoforderung überprüfen lassen?

Details zu den zu zahlenden Inkassokosten findest du in unserem Beitrag hier, die Frage, ob du Inkassoforderungen bezahlen musst, kannst du mit unserer Checkliste klären:

Weiterführende Hinweise

Bitte hilf uns unseren Blog zu verbessern, indem du diesen Artikel bewertest.

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 5 / 5. Anzahl Bewertungen: 1

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Es tut uns leid, dass der Beitrag für dich nicht hilfreich war!

Lasse uns diesen Beitrag verbessern!

Wie können wir diesen Beitrag verbessern?

Schreibe einen Kommentar