Was tun bei Inkasso Schreiben?

Erste Veröffentlichung am 22.2.2020, bearbeitet am 17.06.2020

Du hast ein Schreiben vom Inkasso Büro erhalten? Solche “Liebesbriefe vom Geldeintreiber” solltest du besser nicht ignorieren, sonst kann es teuer werden – und extrem unangenehm, wenn du falsch reagierst. Du solltest die Hauptforderung und die Mahn- und Inkassokosten umgehend prüfen –  und dann entweder die Inkasso Forderung abwehren oder bezahlen. Abwarten ist keine gute Idee – “einfach zahlen” aber auch nicht. Auf dieser Seite findest du Informationen zu folgenden Fragen: 

  • Was sind die Folgen eines Inkasso Schreibens
  • Wie kannst du Hauptforderung prüfen
  • Welche Inkassogebühren und Kosten können anfallen?
    Welche Mahngebühren sind zulässig? 
  • Wo kannst du Inkasso- und Mahngebühren kontrollieren und berechnen? Wo findest du Checklisten und Vorlagen?
  • Wie kannst du eine Inkasso Forderung abwehren?

Brief vom Inkasso Büro?

Du hast also einen Brief vom Inkassounternehmen erhalten. Und bist möglicherweise überrascht – oder ziemlich sauer. Denn zusätzlich zu einer (Berechtigten? Oder bereits bezahlten? Vielleicht auch: Dir unbekannten?) Forderung will das Inkassounternehmen nun Gebühren und Kosten von dir. Eventuell werden dir auch sehr unangenehme Konsequenzen angekündigt, wenn du nicht sofort zahlst. Der Stil des Schreibens ist irgendwo zwischen “seltsam” und “robust”. Liebesbriefe klingen anders.
Aber: Nicht alle Zahlungs­aufforderungen sind berechtigt. Und nicht alle Inkassobüros sind seriös. Es lohnt sich also, das Inkasso Schreiben genau zu lesen und zu verstehen. Oft kannst du mit der richtigen Reaktion eine Inkasso Forderung abwehren.

Was sind die (möglichen) Folgen von einem Inkasso Schreiben? 

Leider kann so ein Inkassoverfahren tatsächlich recht unangenehme Folgen haben, wenn man den weiteren Mahn- und Gerichtsprozess einfach ignoriert. Neben erheblichen Folgekosten können langfristige Ratenzahlungen und eine deutliche Verschlechterung deiner Bonität (Schufa) die Folgen sein (weitere Infos dazu gibt es hier).
Deshalb sollte man das Schreiben gründlich lesen und zunächst genau verstehen, worum es eigentlich geht. Und dann 1. die Hauptforderung und 2. die Inkassokosten genau unter die Lupe nehmen: 

Wie kann ich die Hauptforderung überprüfen? 

Jedem Inkasso Schreiben liegt irgendeine Forderung zugrunde. Z.B. aus einem Kaufvertrag über Waren, die du online bestellt hast. 

Wenn Du ein Inkassoschreiben erhalten hast, überlege Dir, ob die Hauptforderung berechtigt ist. Das Inkasso-Schreiben sollte alle Angaben dazu enthalten, wer Geld von dir will, für was und warum. Falls nein, solltest du mal in unserer Checkliste zu seriösen Inkassounternehmen schauen, denn dann könnte eventuell auch ein Betrugsfall vorliegen. 

Also: was hast du was bestellt, bekommen und (noch) nicht bezahlt? Oder gibt es sonstige noch “offene Verbindlichkeiten”? Dann heisst es grundsätzlich “zahlen” – vorausgesetzt, diese sind auch fällig und “durchsetzbar”. Diese “Fälligkeit” ist einfach – sie steht im Normalfall auf der Rechnung (z.B. “30 Tage netto“). Im Zweifel ist die Rechnung sofort sofort fällig. Und “durchsetzbar” ist die Forderung normalerweise auch – es sei denn, sie ist so alt, dass du dich auf Verjährung berufen kannst. Auch eher die Ausnahme. 

Gebührensätze ab 1.10.2021 für die Geltendmachung unbestrittener (!) Forderungen im Überblick:

  • Im Normalfall beträgt der Gebührensatz 0,5 bis 0,9

  • Bei einem einfachen Fall beträgt der Gebührensatz 0,5

  • Bei einem besonders umfangreichen oder schwierigen Fall beträgt der Gebührensatz 0,9 bis 1,3

  • Achtung! Bei Geltendmachung einer vom Schuldner bereits bestrittenen Forderung kann der Gebührensatz bis zu 2,5 betragen
 
Wann ein Regelfall, ein normaler oder ein umfangreicher oder schwieriger Fall vorliegt, steht nicht im Gesetz. Das muss der Rechtsdienstleister, also das Inkassounternehmen oder der Anwalt, selbst entscheiden und im Konfliktfall dann auch nachweisen. Sicher ist nur, dass ein einfacher Fall vorliegt, wenn die Forderung nach der ersten Zahlungsaufforderung sofort (vollständig) beglichen wird. Ein Normalfall liegt faustformelartig dann vor, wenn die Forderung zwar geprüft wird, aber keine Rechtsprüfung im Einzelfall notwendig ist, schriftlich oder telefonisch gemahnt wird, der Zahlungseingang überwacht wird und die Tätigkeit nicht von Juristen selbst, sondern nur unter deren Aufsicht durchgeführt wird.
Wird der Aufwand größer oder ist der Fall kompliziert, liegt ein umfangreicher oder schwieriger Fall vor.

Details zur Prüfung der Hauptforderung findest du in unserer Checkliste hier. 

Welche Inkassogebühren und Kosten dürfen anfallen? 

Das Prüfen der Inkassokosten (also des Teilbetrages, der quasi die “Vergütung des Inkasso Büros” darstellt) ist etwas kniffliger. Grundsätzlich musst du zwar keine Kosten übernehmen, wenn es keine Hauptforderung (mehr) gibt. Es gibt aber Ausnahmen. Aber fangen wir erstmal mit dem Geldeintreiber an, der die Forderung geltend macht: 

Wer kann überhaupt Inkassokosten geltend machen? 

Die Kosten eines Inkasso Büros muss der Schuldner nur tragen, wenn ein registriertes Inkassounternehmen die Forderung im Auftrag des Gläubigers eintreibt. Erste Frage ist daher, ob das Inkassounternehmen überhaupt zugelassen ist.  

Nur registrierte  Firmen oder Rechtsanwälte dürfen Inkasso betreiben. Ob eine Registrierung vorliegt, kann man unter dem “Rechtsdienstleistungsregister” online prüfen: 

rechtsdienstleistungsregister.de  

(dort die „Onlinedienste“ anklicken, dann „rechtsdienstleistungsregister“). Ist das Inkasso Büro zwar registriert, wirkt das Schreiben aber trotzdem verdächtig, schau bitte in unserer Checkliste, ob es Anzeichen für Fälschung/Betrug gibt. Rat findest du auch bei den Verbraucherzentralen.

Besonders häufig wird bei uns aktuell nach folgenden Inkasso Büros gesucht (alphabetische Reihenfolge):

Weitere, weniger oft gesuchte Inkassounternehmen findest du unten auf dieser Seite

Wann muss man überhaupt grundsätzlich Kosten für ein Inkasso zahlen?

Grundsätzlich fallen Inkassokosten nur an, wenn du mit der Zahlung zu spät dran bist – Anwälte sprechen von “Verzug”.  Heißt: Du hast trotz Fälligkeit nicht gezahlt, und 

  • Bereits eine Mahnung erhalten oder
  • Es sind 30 Tagen seit Fälligkeit und Zugang der Rechnung vergangen – soweit darauf in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist

Liegt im Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassounternehmens “Verzug” vor, bist du grds. schadensersatzpflichtig. Zum “Schaden” können auch Inkassogebühren gehören. Aber nicht alle kreativen Gebührenschöpfungen sind auch konkret erstattungspflichtig (dazu gleich mehr). 

Wichtig ist, dass Verzug im Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassounternehmens vorgelegen haben muss. Das kannst du in unserer Checkliste hier nachprüfen:

Kann ein Inkasso auch ohne vorherige Mahnung Geld eintreiben? 

Wir werden oft gefragt, ob ein Inkasso überhaupt ohne vorherige Mahnung Geld eintreiben darf.

Das geht, ist aber eher die Ausnahme. Manchmal kommt auch die Mahnung tatsächlich nicht vom Händler selbst, sondern vom Inkasso-Unternehmen (das ist aber für das Inkasso “gebührentechnisch” nicht optimal). Du solltest dann genau überprüfen, ob in so einem Fall nicht schon “Verzug” vorlag. Du gerätst nämlich auch dann in “Verzug”, wenn du 30 Tage nach Erhalt einer Rechnung nicht zahlst und hierauf in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Details dazu auch auf unseren anderen Seiten.

 

Welche Kosten sind konkret (der Höhe nach) zulässig? 

Wenn “Verzug” vorliegt, sind grundsätzlich Verzugszinsen, Mahnkosten, Rechtsanwalts-, Inkassogebühren und Gerichtskosten zulässig. Konkret sind das: 

  • Verzugszinsen: Sie dürfen maximal fünf Prozent über dem Basiszinsatz liegen, Abweichungen müssen begründet werden. 
  • Mahnkosten: Diese erkennt die Rechtsprechung in Höhe zwischen 2 und 3 Euro pro Schreiben an. Betreibt der Gläubiger das Inkasso selbst (auch über ein Tochterunternehmen), so darf er nur einzeln anfallende Kosten wie Porto, Telefongebühren oder Gerichtskosten geltend machen, nicht jedoch den Zeitaufwand.
Hat ein Inkassounternehmen die Forderung gekauft, dürfen also keine Inkassokosten berechnet werden! Kauft das Inkassounternehmen die Forderung und macht diese dann geltend, wird es in eigener Sache tätig. Für diese Tätigkeit darf es keine Inkassokosten fordern, die über die eigenen Mahnkosten (s.o.) hinausgehen. Aber Vorsicht – manchmal treiben verbundene Unternehmen eines Inkassokonzerns Forderungen ein und machen dann trotzdem sämtliche Kosten geltend (auch ein Fall des “Konzerninkassos“). Wir halten das im Regelfall für unzulässig. 
  • Inkassogebühren: Sofern diese dies notwendig oder zweckmäßig sind, darf der Gläubiger auch die Kosten eines Inkassounternehmens auf dich abwälzen. Diese sind der Höhe nach begrenzt. Seit 2013 dürfen Inkassobüros höchstens die Gebühren geltend machen, die ein Rechtsanwalt erhalten würde. Mit einem neuen Gesetz zum 1.10.2021 wurden die Gebühren nochmals gesenkt. Das bedeutet: Mit dem ersten Mahnschreiben fällt eine Gebühr an, die sich als “Faktor mal Tabelle” berechnet. Der Faktor liegt bei unbestrittenen Forderungen (wenn du dich nicht gegen eine Forderung wehrst) zwischen 0,5 bis und 1,3 und richtet sich nach der Kompliziertheit des Falls.
  • Da die meisten Inkassofälle extrem einfach sind, würden wir Gebühren, die deutlich über den 0,5-Gebührensatz hinaus gehen, i.d.R. nicht zahlen.  Mehr als 0,9 würden wir grundsätzlich erst einmal zurückweisen. Liegt die Forderung gegen dich bei unter 50 EUR und bestreitest du sie nicht, darf sogar nicht mehr als 30 EUR verlangt werden.
  • Gehen Schuldner mit dem Inkassodienstleister eine Ratenzahlungsvereinbarung ein, ist eine Einigungsgebühr in Höhe von 0,7 * 50% der Hauptforderung erlaubt (§ 31b Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Ziff 1000). Dies gilt jedoch nur bei nicht titulierten Forderungen.
Achtung: Mit der Ratenzahlungsvereinbarung erkennst du aus Sicht des Inkassos die Schuld an und verzichtest auf Einwände. Daher solltest du sowas nur nach gründlicher Prüfung der Forderung unterschreiben. Also normalerweise: Besser nicht!

Ebenfalls zulässig sind angemessene Kosten für: 

  • Telefon- und Portokosten in Höhe von 20% der Inkassogebühr, höchstens aber zwanzig Euro (unabhängig von der Anzahl der Inkasso Schreiben)
  • Bankrücklastschriften (sofern ein Lastschriftmandat vorlag)
  • Vom Inkassounternehmen verauslagte Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten
  • Eine Aktenversendungspauschale (Nr. 9003 KVGKG)
  • Adressermittlungskosten, also Ko­sten für Anfra­gen bei Einwoh­nermelde- oder Postämtern, dürfen nur in Höhe der von diesen Stellen tatsächlich erhobenen Gebühren (plus ggf. Portokosten) verlangt werden und auch nur dann, wenn tatsächlich ein Anlass dazu bestanden hat (z.B. wegen Umzugs)

Phantasiegebühren nicht zahlen 

Nicht zahlen solltest du dagegen kreative Gebührenschöpfungen von einzelnen Inkasso Büros, wie zum Beispiel: 

  • Bearbeitungsgebühr  – In der Regel nicht zusätzlich erstattungsfähig
  • Evidenzhaltungskosten – Fantasiegebühr. Nicht zahlen
  • Kontoführungskosten – Grds. nicht erstattungsfähig
  • Reaktivierungsgebühr  Grds. nicht erstattungsfähig
  • Vernunftsappellgebühr  – Fantasiegebühr. Nicht zahlen
  • Wiederauflebensgebühren – Fantasiegebühr. Nicht zahlen

Sonderfälle 

  • Zeitlich kurz nacheinander geschaltete Doppelbeauftragungen von Inkassounternehmen und Inkassoanwalt, bei der jeder der beiden eine 1,3-fache Gebühr abrechnet (z.B. für jeweils einen Formbrief). Das widerspricht der Schadensminderungspflicht und ist nach richtiger Einschätzung unzulässig. Nicht zahlen!
  • Unternehmen, die Factoring betreiben, werden selbst zum Gläubiger und dürfen daher “in eigener Sache” keine Gebühren für ihre Inkassodienste berechnen. 

Legen Inkassobüros die Abtretungsmodalitäten nicht offen, bleibt dir grundsätzliche die Möglichkeit, die Zahlung von Gebühren zunächst zu verweigern und Auskunft zu verlangen. Das ist allerdings kompliert, langwierig und selten praktikabel.

  • Grundsätzlich darf ein Gläubiger nur dann die Kosten für ein Inkassobüro geltend machen, wenn dies notwendig oder zweckmäßig ist. Dies ist regelmäßig nicht der Fall, wenn der Gläubiger weiß, dass der Schuldner gar nicht zahlen kann oder die Forderung bestreitet:
    • Bestreitet der Schuldner die Forderung, sollte der Gläubiger nach unserer Meinung direkt klagen und nicht den Weg über Inkasso und Mahnbescheid gehen. Die Rechtsprechung folgt dieser Meinung nicht immer. Siehe dazu unseren Deep Dive
    • Weiß der Gläubiger von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, kann er direkt das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Dieses ist so angelegt, dass es von kaufmännisch geschulten Mitarbeitern auch ohne die Einschaltung eines externen Geldeintreibers beantragt werden kann
  • Kontoführungsgebühren für ein Inkassokonto oder die sogenannte Hebegebühr für die Weiterleitung des Geldes an den Gläubiger müssen Verbraucher nicht zahlen. Das gleiche gilt für Erfolgsprovisionen.
  • Umsatzsteuer kann nur verlangt werden, wenn der Gläubiger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist (z.B. Hauptforderungen von Ärzte, Banken und Versicherungen).

Wo kann ich Inkassogebühren kontrollieren?

In unseren Checklisten und – ausführlicher – auf den Seiten der Verbraucherzentralen findest du Prüfschritte und Musterschreiben. Siehe zu den Inkassokosten auch unsere Checkliste hier:

Was soll ich jetzt ganz konkret machen – und was nicht? 

Du hast das oben alles gelesen, das Inkassobüro und -Schreiben genau gecheckt und willst die Inkasso Forderung abwehren? Dann solltest du jetzt noch einmal das Inkasso-Schreiben genau lesen und entscheiden, was du machst. Nämlich entweder : 

  • Widersprechen. Wenn du der Meinung bist, dass die Forderung nicht – oder nicht in voller Höhe – besteht und du die Inkasso Forderung abwehren willst, widerspreche schnell und per Einschreiben gegenüber dem Inkassobüro. Du solltest begründen, weshalb du widersprichst und welche Einwände vorliegen. Ist die Forderung unberechtigt und wurde der Forderung bereits nach Erhalt der Rechnung widersprochen, sollte auf den Widerspruch verwiesen und die Zahlung abgelehnt werden.
    Das ist auch deswegen wichtig, weil das Inkassounternehmen nur bei “unbestrittenen Forderungen” eine Schufa-Meldung durchführen kann. Eine Übermittlung an die Schufa ist dagegen unzulässig, wenn die Forderung bestritten ist. Da ein Schufa-Eintrag aber relativ unangenehm für dich werden kann, solltest du schnell reagieren und die Berechtigung von Forderung, Mahnkosten und Inkassokosten sofort prüfen. Hierzu kannst du unsere Checkliste nutzen: 

Nur ausnahmsweise kannst du Mahnungen und Schreiben von Inkassobüros ignorieren, wenn Du einer Zahlungsaufforderung bereits nachweislich widersprochen haben. Also per Fax / Einschreiben – und du hast auch noch den Beleg/Faxbericht.

  • Oder Bezahlen. Ist die Inkasso Rechnung insgesamt richtig, bezahle besser schnell. Sonst drohen weitere Kosten. Ungerechtfertigte Kosten (s.o.) einfach abziehen und schriftlich darauf hinweisen, was du konkret bezahlen wolltest: Nämlich z.B. Hauptforderung und bestimmte, gerechtfertigte Kosten. 

“Do s” – Das solltest du tun 

  • Wenn du die Inkasso Forderung abwehren willst, den Schriftverkehr mit dem Inkassounternehmen per „Einwurfeinschreiben“ oder – wenn du ein Faxgerät hast – per Fax führen. Und bitte den Einlieferungszettel fürs Einschreiben oder den “OK-Bericht” vom Fax aufbewahren.
  • Weitere Tipps findest du übrigens hier:

“Dont s”  – Das solltest du nicht tun

  • Warten und auf das Inkasso Schreiben gar nicht reagieren – Keine gute Idee
  • Irgendwelche „Anerkenntnisse“ oder „Ratenzahlungsvereinbarungen“ unterschreiben
  • Nicht “einfach einen Teil zahlen” und hoffen, dass du dann deine Ruhe hast! Teilzahlungen können zum sogenannten „Anerkenntnis“ der gesamten Forderung führen. Das betrifft dann auch Kosten, die möglicherweise nicht berechtigt sind. Vor Teil- oder Ratenzahlungen erst die Forderung genau prüfen! Wichtig: Teilzahlungen werden grundsätzlich erst mit Kosten und Zinsen verrechnet. Dies kann dazu führen, dass Menschen jahrelang kleine Raten zahlen, die Hauptforderung sich aber gar nicht verringert!
  • Nicht irgendwas zahlen: Wenn du kommentarlos bezahlst – selbst wenn es nur eine Ratenzahlung ist – sieht dass das Inkasso als Schuldeingeständnis an. Dann verlangt das Inkasso in der Regel alle geltend gemachten Forderungen und Kosten. 
  • Auffällige Inkasso-E-Mails aus fernen Ländern öffnen. Bitte einfach löschen. Und nie die Anhänge öffnen. 
  • Weitere Tipps findest du hier.

Was kann ich sonst noch machen? 

  • Die Verbraucherschutzzentralen haben umfassende Informationen und Beratungen. Adressen unter verbraucherzentrale.de
  • Du könntest dich auch bei einer der ca 35 zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren. Diese werden allerdings normalerweise nur im Allgemeininteresse tätig und helfen dir nicht bei der individuellen Rechtsdurchsetzung. Also auch nicht bei der Abwehr einer unbegründeten Forderung. Auch prüft die Aufsichtsbehörde i.d.R. nicht den Bestand der Forderung oder die Höhe der Inkassogebühren.
  • Ferner besteht theoretisch die Möglichkeit, mit einer negativen Feststellungsklage anwaltlich gegen eine unberechtigte Forderung vor Gericht vorzugehen.
  • Inkassounternehmen die dem BDIU (Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e. V.) angeschlossen sind, nehmen zudem an außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teil und unterwerfen sich dem Verhaltenskodex des Verbandes. Bei Problemen können sich Verbraucher an die Ombudsfrau der BDIU-Beschwerdestelle wenden.
  • Strafanzeige bei der Polizei wegen versuchter Nötigung und Verdacht des versuchten gewerbsmäßigen Betrugs, wenn z.B. durch massivste Drohungen im Inkasso Schreiben dafür konkrete Anhaltspunkte vorliegen 

Weitere, weniger oft gesuchte Inkassounternehmen

  • Bad Homburger Inkasso
  • Cash Collect Inkasso
  • Cms Collection
  • Coeo Inkasso
  • Condor Gesellschaft Für Forderungsmanagement Mbh
  • Conkred Inkasso
  • Continental Inkasso
  • Culpa Inkasso
  • Debitor Inkasso
  • EL Inkasso
  • EOS Deutscher Inkasso-dienst
  • Eos Mercator Inkasso
  • Euronord Inkasso
  • Eurosolvent Inkasso
  • Greif Inkasso
  • Hfg Inkasso
  • Infoscore Forderungsmanagement
  • Inkasso Becker Wuppertal (IBW)
  • Inkasso Goldbach
  • Intrum Inkasso
  • Liquido Inkasso
  • Mercator Inkasso
  • Nürnberger Inkasso
  • Paij Service
  • Phoenix Inkasso
  • Plöckl Inkasso
  • Proceed Collection Service
  • REAL Solution Inkasso
  • Rotonda Inkasso
  • SFG Forderungsmanagement
  • Sirius Inkasso
  • Solution Inkasso
  • Tesch Inkasso
  • Ugv Inkasso
  • Vynto Inkasso
  • Whi Inkasso

Weitere Hinweise, wie du eine unberechtigte Inkasso Forderung abwehren kannst, findest du auch hier.

Weiterführende Links

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