Vorsicht vor Inkasso Kosten bei Kleinstraten

First published on 02/12/2019, edited on 04/24/20 20

Die Inkassobranche in Deutschland konnte die Umsätze in den letzten Jahren (bis 2019) deutlich steigern. Doch das hat seinen Preis. Die Inkassogebühren erhöhen den zu zahlenden Betrag des Schuldners oft um ein Vielfaches. Die Folge: eigentlich zahlungswillige Schuldner, die an den immer größer werdenden Schulden zu ersticken drohen – und eine Branche, bei der die Kassen klingeln. 

Die Vereinbarung von „Angstraten“ – das miese Vorgehen der Inkassobüros

Doch wie entstehen diese Mondbeträge? Im Prinzip läuft es immer nach demselben Schema: Das Inkassounternehmen schickt Briefe ohne Ende und setzt den Schuldner damit zunehmend unter Druck. Irgendwann gibt das Inkassounternehmen vor, dem in Bedrängnis geratenen Schuldner entgegenzukommen. Es unterbreitet dem Schuldner ein Angebot zum Abschluss einer Zahlungsvereinbarung oder einer Stundung. Für den evtl. verunsicherten Schuldner bedeutet das ein rettendes Ufer im Schuldenmeer. Je nach Vereinbarung kann er seine Beträge in nun für ihn erträglichen Kleinstraten abstottern oder er bekommt nochmals Zahlungsaufschub. Doch diese „Großzügigkeit“ des Inkassounternehmens hat fatale Folgen, von denen der Schuldner meist (noch) nichts weiß: Allein durch den Abschluss einer solchen Vereinbarung entstehen weitere Gebühren und der Schuldenberg wird größer. Ohne es zu merken tilgt der Schuldner nicht die ursprüngliche Forderung, sondern die neu entstandenen Gebühren. Vom rettenden Ufer bleibt nun nichts als viele kleine sogenannten „Angstraten“ übrig, die der Schuldner Monat für Monat an das Inkassounternehmen bezahlt – ohne je aus den Schulden herauszukommen. Viele sagen, dass die Inkassoindustrie so eine „zweite Ernte“ einführt. Wir finden: Diese Umschreibung ist völlig berechtigt!

Weitere Kostentreiber

Um eine fette „zweite Ernte“ einfahren zu können, rechnen einige Inkassobüros neben den legalen Zahlungsvereinbarungen noch weitere „Gebühren“ ab. Bearbeitungsgebühren, Telefon-Inkassogebühren, die Übersendung von Forderungsaufstellungen, Kontoführungsgebühren und vieles mehr treiben die Kosten weiter in die Höhe. Häufig setzten Inkassobüros in der Vergangenheit auch zusätzlich Anwälte zur Eintreibung der Forderung ein, mit denen sie wirtschaftlich sehr eng verbunden sind. Natürlich entstehen dadurch weitere hohe Kosten für den Schuldner. Die Masche der unseriösen Inkassodienstleister besteht also darin, völlig unnötige Tätigkeiten zu erfinden und dafür hohe Gebühren abzurechnen. In aller Regel ist dies zwar unzulässig und viele Gebühren müssten eigentlich gar nicht bezahlt werden. Leider hat die Inkassobranche damit bei vielen meist völlig verunsicherten Schuldnern großen Erfolg. Welche Gebühren du bezahlen musst und welche nur dazu erfunden wurden, dir das Geld aus der Tasche zu ziehen, kannst du hier nachlesen.

Verbesserungen ab dem 1.10.2021?

Wir zeigen schon seit einiger Zeit auf diese Ungerechtigkeit und weisen auf die schweren wirtschaftlichen Konsequenzen vieler Opfer unseriöser Inkasso Praktiken hin. Nun hat auch der Gesetzgeber endlich mit einem neuen Gesetz reagiert. Darin wird u.a. die Doppelbeauftragung von Inkassobüro und Inkassoanwalt neu geregelt. Ab dem 1.10.2021 dürfen für die zusätzliche Einschaltung eines Anwalts abgesehen von Ausnahmen keine weiteren Kosten ersetzt verlangt werden. Außerdem werden die Gebühren für Zahlungsvereinbarungen gesenkt. Und: Zukünftig muss mit dem Angebot zum Abschluss von Zahlungsvereinbarungen auch auf die dadurch entstehenden Kosten hingewiesen werden. Mehr zu den Änderungen, die ab 1.10.2021 gelten, erfährst du hier: Link

Mit diesen Tipps schützt du dich gegen unberechtigte Inkassogebühren

Auch wenn das neue Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung ist, viele Probleme werden leider auch weiterhin bestehen bleiben. Deshalb hilft es letztlich nur, sich selbst zu schützen. Folgende Tipps können dir dabei helfen:

·      Lass dich nicht einschüchtern! Drohungen mit Schufa, Gehaltspfändung und Gerichtsvollzieher sollen dich nur zur Zahlung bewegen. Siehe dazu unseren Blogartikel hier: https://legalo.net/keine-angst-vor-inkasso/

·      Nicht (einfach) Teilbeträge zahlen! Bezahlst du ohne Begründung einen Teilbetrag, kann das vom Inkassounternehmen als Anerkenntnis gewertet werden – was wiederum weitere Kosten verursacht.

·      Keine Ratenzahlungsvereinbarung unterzeichnen! Wie oben dargestellt löst diese nur eine Einigungsgebühr aus und du musst letztlich viel mehr Geld bezahlen

·      Nicht „einfach mal irgendwas überweisen“! Gib im Überweisungsauftrag immer eine „Verwendungsreihenfolge“ an. Das heißt, du musst klar festlegen wieviel du wofür bezahlst. Wichtig: Erst die Hauptforderung, dann die Kosten und erst dann die Zinsen (machst du das nicht, wird die Hauptforderung nie kleiner und die Zinsen entstehen ständig neu). Achte außerdem darauf, Aktenzeichen und sonstige Identifikationsmerkmale anzugeben. 

·    Und ganz wichtig: Nichts unterschreiben, was du nicht wirklich genau verstanden hast!

Wie kannst du eine Inkassoforderung überprüfen lassen?

Details zu den zu zahlenden Inkassokosten findest du in unserem Beitrag hier, die Frage, ob du Inkassoforderungen bezahlen musst, kannst du mit unserer Checkliste klären:

Weiterführende Hinweise Inkasso Kosten 

 

Bitte hilf uns unseren Blog zu verbessern, indem du diesen Artikel bewertest.

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 5 / 5. Anzahl Bewertungen: 3

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Es tut uns leid, dass der Beitrag für dich nicht hilfreich war!

Lasse uns diesen Beitrag verbessern!

Wie können wir diesen Beitrag verbessern?

Schreibe einen Kommentar