“Mensch beißt Hund” – Kann man Inkassounternehmen verklagen?

Vielleicht kennst du diese Situation: Du bestellst online, schickst die Ware fristgerecht zurück – und trotzdem kommen erst Mahnungen und kurz darauf Post vom Inkassobüro. Obwohl die Rechnung fehlerhaft ist und du der Forderung bereits widersprochen hast, geht das Inkassounternehmen auf deine Einwände nicht ein. Kein Wunder, dass das nervt: Nach mehreren Schreiben mit Druck und Fristen liegen die Nerven schnell blank. Oft kommt noch eine zusätzliche Sorge dazu – nämlich dass das Inkassobüro einen negativen SCHUFA-Eintrag veranlasst. Genau hier ist Vorsicht geboten: Ein SCHUFA-Eintrag ist bei bestrittenen Forderungen nicht einfach „so“ zulässig. Ob und wann du ein Inkassounternehmen verklagen kannst – und welche Schritte du vorher (und dabei) beachten solltest – erklären wir dir in unserem Blogartikel.

Warum lässt das Inkassounternehmen nach meinem Widerspruch nicht locker?

Das Inkassogeschäft ist in den allermeisten Fällen ein Massengeschäft. Es fehlt einfach das Personal dafür, sich mit deiner Beschwerde zu beschäftigen. So wird dein Widerspruch einfach ignoriert. Es geht ihnen ja auch nur um dein bestes: Dein Geld! Und so schick dir das Inkassounternehmen dir einen Brief um den anderen, in denen man z.T auch mit dreisten Drohungen versucht, dich zur Zahlung zu bewegen (Schufa-Negativeintrag, Klage, Gerichtsvollzieher, Haft, Hausbesuche, usw.).

Nach einigen Schreiben dieser Art, die auf deine begründete Einwendungen nicht eingehen, fragst du dich vielleicht genervt: Kann ich das abstellen? Kann ich nicht einfach das Inkassounternehmen verklagen?

Kann man das Inkassounternehmen verklagen?

Die gute Nachricht ist: „Ja“- kannst du! Und zwar mit einer „negativen Feststellungsklage“. Mit dieser Klage zwingst du das Inkassounternehmen dazu, endlich zur Sache zu kommen und die Forderung zu beweisen. Wenn du damit Erfolg hast (so wie wir in diesem Fall hier), stellt das Gerichtsurteil fest, dass die Forderung des Inkassounternehmens gegen dich nicht besteht. Damit ist die Situation geklärt und du erhältst Rechtssicherheit (und kannst endlich wieder ruhig schlafen!).

Hört sich gut an? Leider müssen wir dir hier etwas Wasser in den Wein einschenken. Die schlechte Nachricht ist, dass das Risiko besteht, dass du den Gerichtsprozess verlierst. Kann das Inkassounternehmen die Forderung beweisen, gewinnt es den Prozess! Bekanntlich kostet ein (verlorenes) Gerichtsverfahren Geld. Zu der Forderung des Inkassounternehmens, die du dann bezahlen musst, kommen also noch die Prozesskosten auf dich zu.

Klagen oder nicht klagen?

Obwohl wir selber schon mit Klagen gegen Inkassounternehmen Erfolg hatten, raten wir nur in Ausnahmefällen zu einer solchen Klage, z.B. wenn du Angst um deine Schufa hast, der Druck vom Inkasso zu groß wird oder du keine andere Alternative siehst. In jedem Fall musst du dir sehr sicher sein, dass die Forderung wirklich nicht besteht! Selbst wenn nicht immer eine Anwaltspflicht besteht, raten wir dir dringend dazu, dich anwaltlich beraten zu lassen. Vielleicht hast du ja eine Rechtsschutzversicherung, die zahlt. Der Anwalt kann deine Erfolgschancen besser einschätzen und dich eher vor einer Niederlage bewahren. 

Was ist mit Schadensersatz und Schmerzensgeld?

im Einzelfall kann es sogar Schadensersatzansprüche gegen ein Inkassounternehmen geben. Mehr zum Thema in unserem Blogartikel “Schadensersatz wegen falscher Schufa-Meldung” hier.

Welche Alternative zur Klage gibt es?

Klar, du kannst einfach zahlen. Das raten wir dir natürlich nicht! Besser ist, du wartest einfach auf den gerichtlichen Mahnbescheid. Denn dem Mahnbescheid kann schnell und effektiv widersprochen werden. Jedem Mahnbescheid liegt ein Widerspruchsformular bei. Setze dort ein Kreuz an der Stelle „Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt“. Dann trägst du deinen Namen und deine Adresse ein und unterschreibst. Ausreichend frankieren und an das Mahngericht schicken. Fertig. Ab jetzt ist der Ball erstmal wieder in der Spielfeldhälfte des Inkassobüros. Dieses muss das Verfahren gegen dich jetzt gerichtlich fortsetzen (wie es dann weitergeht, erfährst du hier). 

Aber aufgepasst! Viele Inkassobüros lassen nicht locker und versuchen, dich zur Rücknahme deines Widerspruchs zu bewegen. Lass dich davon nicht einschüchtern, sondern überlege dir gut, was zu tun ist. Weitere Details findest du hier

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