Aufgrund mutmaßlich ausstehender Forderungen der Telekom erhalten viele Leser unseres Blogs momentan etwas eigenartige Schreiben der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH. Da scheint was dran zu sein, denn EOS bestätigt die “Echtheit” der Schreiben. Bevor Sie eine Zahlung leisten, sollten Sie sorgfältig prüfen, ob die Forderung tatsächlich berechtigt ist. Da in den Schreiben wesentliche Angaben fehlen, empfiehlt es sich, von EOS eine vollständige und nachvollziehbare Darlegung der Forderungsgrundlage anzufordern.
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Allgemeines
Wenn jemand ein Inkassoschreiben erhält, gibt es in der Regel zwei Möglichkeiten: Die Forderung ist berechtigt und der Empfänger kann sich daran erinnern, oder es handelt sich um einen Betrugsversuch ohne Grundlage für eine Zahlungsforderung. Ein aktuelles Inkassoschreiben der EOS kann man da auf den ersten Blick nur schwer einsortieren: Einige Empfänger erinnern sich möglicherweise nicht an die Forderung, die Schreiben scheinen jedoch echt zu sein. Ob die Forderungen berechtigt sind, ist jedoch unklar.
Auszüge aus dem Schreiben
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erhält vermehrt Anfragen zu dem Schreiben der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH. In dem Schreiben geht es um ausstehende Forderungen der Telekom Deutschland, es fehlen jedoch wichtige Informationen, so die Verbraucherschützer. Die Briefe sind vermutlich echt, Betroffene sollten aktiv werden und Details anfordern. Zu Beginn des Schreibens wird suggeriert, dass bereits früher ein Kontakt zwischen dem Inkassounternehmen und dem Empfänger bestand. Teilweise sollen die Betroffenen viel Geld zahlen.
Woher stammen die angegebenen Forderungen?
Laut dem Schreiben handelt es sich um Schulden aus einem rechtskräftigen Urteil. Das Feld mit dem Aktenzeichen des Gerichts ist jedoch leer. Die Betroffenen können daher nicht nachvollziehen, aus welchem Vertrag diese Forderung entstanden sein soll. Die Schreiben sehen echt aus. Empfänger sollten jedoch prüfen, ob die Forderung berechtigt ist, bevor sie zahlen oder einen Abzahlungsplan oder ein Lastschriftmandat unterzeichnen. Es fehlen wichtige Informationen, um den Sachverhalt vollständig einzuschätzen. Betroffene sollten daher EOS schriftlich auffordern – am besten per (Einwurf)-Einschreiben -, das Aktenzeichen des Gerichts zu benennen und eine Kopie des rechtskräftigen Titels zu übermitteln. Hierzu sollte eine Frist von zwei Wochen ab Schreibdatum gesetzt werden.
Zusätzlich können Betroffene eine Datenkopie (nach Art. 15 DSGVO) von Auskunfteien anfordern, um zu sehen, ob ein Urteil eingetragen ist. Wichtige Auskunfteien sind CRIF, Boniversum, Infoscore und die Schufa.
Deutsche Telekom dementiert den Vorfall nicht
Teltarif hat das Thema aufgegriffen und die Telekom dazu befragt. Diese hat lediglich erklärt, dass das ‘normale’ Mahnverfahren der Deutschen Telekom offenbar nicht zu einem Ergebnis geführt hat. In der Folge kann es sein, dass die Telekom eine Forderung weiterreicht. Das Inkassounternehmen arbeitet ab dann im eigenen Auftrag und im eigenen Interesse. Und verweist an EOS.
Stellungnahme von EOS
In Reaktion auf den Bericht von Teltarif schreibt ein Unternehmenssprecher der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH an Teltarif sinngemäß, dass EOS seit vielen Jahren Forderungen der Telekom Deutschland GmbH bearbeitet. Im Juli 2024 wurde in bestimmten Fällen das Aktenzeichen des jew. Titels in der Anlage des Forderungsschreibens nicht abgedruckt. Sonst ist laut EOS wohl alles in Ordnung.
EOS bestätigte im August 2024 auch gegenüber einer Verbraucherzentrale, dass eine “besondere Datenkonstellation” dafür gesorgt habe, dass das Aktenzeichen nicht gedruckt wurde und somit fehlte – jedoch sei das Verfahren grundsätzlich korrekt. Sagt EOS.
Weiterführende Informationen
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